Gesellschaftsrecht

Wir beraten bei der Gründung von Gesellschaften und der Wahl der geeigneten Rechtsform genauso wie bei Kapitalerhöhungen, Satzungsänderungen und Unternehmensumwandlungen.
Im Aktienrecht haben wir in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Hauptversammlungen vorbereitet und rechtlich begleitet.

Ein weiterer gesellschaftsrechtlicher Schwerpunkt liegt in der - auch prozessualen - Begleitung gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen, insbesondere der Beratung bei Streitigkeiten unter den Gesellschaftern.

Die Anforderungen an die Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Fragen der Organhaftung sind stärker in den Fokus getreten. Wir beraten in allen Fragen im Zusammenhang mit der Geltendmachung und der Abwehr von Haftungen von Organmitgliedern.


Die nachfolgenden Mandate möchten wir besonders hervorheben:

  • Umfassende rechtliche Beratung eines Unternehmens aus der Freizeitindustrie (Gesellschaftsgründung, Finanzierung, Entwicklung eines Franchise-Systems).
  • Beratung mehrerer Aktiengesellschaften bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen und der Schaffung genehmigter Kapitals und anderen Mezzanine-Finanzierungen.
  • Beratung einer Aktiengesellschaft bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Schaffung von bedingtem und genehmigtem Kapital, Durchführung der Hauptversammlung.
  • Beratung des Gesellschafter-Geschäftsführers bei der streitigen Auseinandersetzung mit einem anderen Gesellschafter-Geschäftsführer, Einziehung der Gesellschaftsanteile, anschließendes gerichtliches Verfahren.
  • Beratung bei der gesellschafts- rechtlichen Strukturierung einer Holding Gesellschaft; Umwandlung der Muttergesellschaft in die Rechtsform der Aktiengesellschaft und einer Tochtergesellschaft in die Rechtsform der GmbH.
  • Beratung verschiedener Unternehmer und Unternehmen im Zusammenhang mit der Rechtsformwahl und der Gründung, Erstellung aller Vertragsdokumente.