Wir beraten bei der Gründung von Gesellschaften und der Wahl der geeigneten Rechtsform genauso wie bei Kapitalerhöhungen, Satzungsänderungen und Unternehmensumwandlungen.
Im Aktienrecht haben wir in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Hauptversammlungen vorbereitet und rechtlich begleitet.
Ein weiterer gesellschaftsrechtlicher Schwerpunkt liegt in der - auch prozessualen - Begleitung gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen, insbesondere der Beratung bei Streitigkeiten unter den Gesellschaftern.
Die Anforderungen an die Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Fragen der Organhaftung sind stärker in den Fokus getreten. Wir beraten in allen Fragen im Zusammenhang mit der Geltendmachung und der Abwehr von Haftungen von Organmitgliedern.