Handelsrecht

Wir unterstützen unsere Mandanten nicht nur bei größeren Projekten wie dem Kauf eines anderen Unternehmens, sondern vor allem auch im Tagesgeschäft. Hierzu gehören z.B. die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die rechtliche Beratung bei dem Abschluss von Liefer-, Kauf- oder Werkverträgen und die (gerichtliche) Geltendmachung von Forderungen.


Die nachfolgenden Mandate möchten wir besonders hervorheben:

  • Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die deutsche Tochtergesellschaft eines lettischen Unternehmens zur Umsetzung einer ASP-Lösung.
  • Beratung einer Aktiengesellschaft bei dem Abschluss eines IT-Projektvertrages zur Umsetzung einer neuartigen IT-Lösung in der Immobilienwirtschaft.
  • Beratung eines IT-Unternehmens bei der kundenbezogenen Umsetzung einer eCommerce-Lösung in der Logistikindustrie.
     

  • Sicherung von Markenrechten von langjährig nicht mehr benutzten, bekannten Marken zur Umsetzung eines Konzeptes zur Wiedereinführung der alten Marken mit streitiger Auseinandersetzung mit dem alten Markeninhaber (internationaler Konzern).